Was beinhaltet die Schießprüfung in Sachsen?
Die Schießprüfung in Sachsen wird in der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Jagd (Sächsische Jagdverordnung – SächsJagdVO) im §15 Jagdliches Schießen geregelt.
Das Jagdliche Schießen besteht aus drei Disziplinen: Rehbock, Keiler, Wurftaube.
Geschossen wird nach der Schießstandordnung und der Schießvorschrift des Deutschen Jagdverbandes e. V. – Vereinigung der deutschen Landesjagdverbände für den Schutz von Wild, Jagd und Natur, in der jeweils am 1. April 2015 geltenden Fassung.
Wer die Prüfung bestehen will, muss die Sicherheitsvorschriften einhalten und folgende Leistungen erzielen:
Rehbock
Auf die DJV-Wildscheibe Nr. 1 müssen aus 100 Meter Entfernung sitzend aufgelegt 5 Schuss abgegeben werden. Dabei muss ein für Rehwild zugelassenes Kaliber an Munition verwendet werden und die Waffe hat eine beliebige Visierung und Optik. Von den abgegebenen Schüssen müssen vier Treffer sein. Als Treffer gilt der neunte und zehnte Ring, sowie der angerissene neunte Ring.
Keiler
Auf die DJV-Wildscheibe Nr. 5 müssen aus 50 Meter Entfernung stehend freihändig aus dem jagdlichen Anschlag 5 Schuss abgegeben werden. Der auf der Scheibe dargestellte flüchtige Überläufer bewegt sich dabei von rechts nach links durch das Schussfeld. Dabei muss ein für Rehwild zugelassenes Kaliber an Munition verwendet werden und die Waffe ist mit oder ohne Optik ausgerüstet. Von den abgegebenen Schüssen müssen drei Treffer sein. Als Treffer gilt der dritte bis zehnte Ring. Ein angerissener Ring gilt als Treffer.
Wurftaube
Im Trap oder Skeet Schießen muss auf 15 Wurftauben mit einer Flinte aus dem jagdlichen Anschlag heraus geschossen werden. Dabei darf eine Schrotstärke mit höchstens 2,5 mm verwendet werden. Es müssen 4 Treffer erzielt werden. Als Treffer wird definiert, wenn ein sichtbares Teilstück der Wurftaube abspringt.
Wiederholung der Schießprüfung
Nicht bestandene Disziplinen dürfen im Verlauf der Schießprüfung einmal wiederholt werden.